Am 20.12.2019 wurde vom Bundesrat die Novellierung der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) im Hinblick auf die Notdienstregelungen verabschiedet. Demnach sind seit dem 14.02.2020 alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte verpflichtet, für Leistungen, die außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten erbracht werden, eine zusätzliche Gebühr von 50,00 Euro zzgl. Mwst. sowie den mindestens doppelten Satz der GOT zu berechnen. Dies ist ein Teil der tierärztlichen Berufsordnung und daher für alle Tierarztpraxen bindend.
Bitte beachten Sie zudem, dass eine telefonische Terminabsprache vor Ihrem Besuch in unserer Praxis unbedingt erforderlich ist.