Am 20.12.2019 wurde vom Bundesrat die Novellierung der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) im Hinblick auf die Notdienstregelungen verabschiedet. Demnach sind seit dem 14.02.2020 alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte verpflichtet, für Leistungen, die außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten erbracht werden, eine zusätzliche Gebühr von 50,00 Euro zzgl. Mwst. sowie den mindestens doppelten Satz der GOT zu berechnen. Dies ist ein Teil der tierärztlichen Berufsordnung und daher für alle Tierarztpraxen bindend.

Bitte beachten Sie zudem, dass eine telefonische Terminabsprache vor Ihrem Besuch in unserer Praxis unbedingt erforderlich ist.

Liebe Patientenbesitzer,

aufgrund einer dringend erforderlichen Behandlung, ist Frau Heide-Röller

vom 21.11. 2024 bis zum 05.01.2025

nicht in der Praxis.

 

Die Praxis ist montags, dienstags, donnerstags und Freitags von 15:00 -18:00 Uhr und mittwochs von 08:30 - 10:00 Uhr

für Beratung, Medikamentenabgabe und Terminvereinbarungen geöffnet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Stefanie Heide-Röller & Team